Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht

Hinweise zum Strafverfahren

Anklage | Strafbefehl

Berufung

Durchsuchung

Bewahren Sie Ruhe!

Geben Sie keine Erklärung zur Sache ab. Auch informelle Befragungen im Rahmen einer Durchsuchung können später gegen Sie verwendet werden.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl aushändigen. Darin muss angegeben sein, weshalb durchsucht wird, gegen wen sich der Vorwurf richtet und wonach gesucht wird.

Informieren Sie dann umgehend einen Verteidiger. Dieses Recht haben Sie und es muss Ihnen auch von den Beamten vor Ort ermöglicht werden, Kontakt aufzunehmen.

Erklären Sie sich nicht mit der Durchsuchung einverstanden und geben Sie Gegenstände nicht freiwillig heraus, da andernfalls Rechtschutzmöglichkeiten entfallen.

Lassen Sie sich eine Durchschrift der mitgenommenen Gegenstände aushändigen.

Ermittlungsverfahren

Festnahme | Verhaftung

Verhalten in der Notsituation:

Polizei oder Staatsanwaltschaft können die Freiheit entziehen durch

vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)
Untersuchungshaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren (§§ 112 ff. StPO)

Schweigen ist (erst einmal) Gold!

Die wichtigsten Verhaltensregeln:

Sie haben das Recht sofort einen Verteidiger zu kontaktieren. Alternativ können Sie auch einen Angehörigen benachrichtigen, der seinerseits umgehend einen Verteidiger kontaktiert.
Machen Sie keine Aussagen zur Sache, ohne zuvor mit einem Verteidiger gesprochen zu haben.

Hauptverhandlung

Kosten der Strafverteidigung

Revision

Untersuchungshaft

Verfahrensdauer

Vorladung zur Vernehmung

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Sie sind auch nicht verpflichtet einer Ladung der Polizei Folge zu leisten.

Eine Aussage ohne vorherige Beratung und Analyse Ihrer Situation ist ein erhebliches Risiko und schadet zumeist mehr, als dass sie nutzt.

Deshalb der dringende Rat: Erst mit einem Anwalt sprechen!

Vermögensabschöpfung

Zeugenbeistand

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Verteidigung im Steuerstrafrecht. In einem Steuerstrafverfahren laufen mehrere Verfahren parallel. Mindestens kommet es zu einem Steuerverfahren und einem Strafverfahren. Die Verteidigung muss auf mehrere Verfahrensbeteiligte (Polizei/Steuerfahndung, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Gericht – um nur die wichtigsten zu nennen) hin abgestimmt werden. Eine erfolgreiche Verfahrensbeendigung muss sich dabei immer am Gesamtergebnis orientieren.

Die Kanzlei ist ausgerichtet auf die Verteidigung in Strafsachen. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich nahezu ausschließlich in Strafsachen tätig. Ich übernehme Fälle sowohl im Kerngebiet des Strafrechts (Vorwürfe aus dem StGB) als auch in den Spezialgebieten (BtMG, JGG u.a). Ich verteidige regelmäßig in schwierigen Ausgangssitutionen, vielfach vertrete ich auch Mandanten in Untersuchungshaft. Ungeachtet der Spezialisierung auf das Strafrecht ist mein Anspruch darauf gerichtet ganzheitliche Lösungsstrategien zu entwickeln und durchzusetzen. Soweit notwendig arbeite ich eng mit Kollegen aus angrenzenden Rechtsgebieten zusammen.