Ein Unternehmen gerät schnell in die wirtschaftliche Krise. Diese gefährdet die nicht nur die Mitarbeiter sondern mitunter auch die Gesellschafter und die Geschäftsführung. Der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens folgt nahezu regelmäßig die Prüfung der Staatsanwaltschaft, ob ein Fall der Verletzung der insolvenzrechtlichen Antragspflicht des Geschäftsführers oder Vorstands einer juristischen Person (bspw. GmbH oder Aktiengesellschaft) oder der nachfolgenden Vorwürfe der
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB),
einhergeht. Lassen Sie sich von verteidiger.berlin beraten.
verteidiger.berlin zeichnen sich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und bei der Beantwortung komplexer Fragen aus, die im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen und Insolvenzstraftaten stehen. Wir beraten Sie etwa auch bei der Beurteilung des Eintritts der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit gemäß § 19 InsO. Häufig lässt sich dieser Zeitpunkt nur durch die Erstellung einer Überschuldungsbilanz zuverlässig feststellen.
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