Kapitalstrafsachen

In Verfahren mit Delikten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, sowie weitere Delikte gegen die persönliche Integrität mit Todesfolge) erfordert die Verteidigung regelmäßig eine Teamleistung und den Zugriff auf forensisch-psychiatrisches, auf rechtsmedizinisches, mitunter aussagepsychologisches, mitunter antropologisches aber auch kriminalistisches Fachwissen. Hierzu verfügen wir über eine Datenbank an Sachverständigen, die wir auch in die Verteidigung einbinden können.

Die Verteidigung gegen Vorwürfe mit der höchsten Strafandrohung, die der Gesetzgeber vorsieht, verlangen zudem ein hohes Maß an Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein sowie eine intensive Mandatsbetreuung, die wir gerne und auch dann anbieten wollen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen in Haft sind und entsprechend häufiger Besuche bedürfen.

Sind Sie selbst von einem Kapitaldelikt betroffen, vermitteln wir Ihnen gerne kompetente Hilfe und Unterstützung im Bereich der Nebenklage, der Adhäsionsklage und Opferentschädigung außerhalb unseres Büros.

 

Ihre Ansprechpartner:

Matthias Kleist

Fachanwalt für Strafrecht