Untreue

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Verteidigung im Steuerstrafrecht. In einem Steuerstrafverfahren laufen mehrere Verfahren parallel. Mindestens kommet es zu einem Steuerverfahren und einem Strafverfahren. Die Verteidigung muss auf mehrere Verfahrensbeteiligte (Polizei/Steuerfahndung, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft, Gericht – um nur die wichtigsten zu nennen) hin abgestimmt werden. Eine erfolgreiche Verfahrensbeendigung muss sich dabei immer am Gesamtergebnis orientieren.

Steuerabwehr

Ziel ist neben der Abwehr des Strafvorwurfs in aller Regel auch die Vermeidung zu hoher Steuernachzahlungen. Nicht selten werden die möglichen Auswirkungen eines Steuerstrafverfahrens für den Mandanten existenziell. Eine Steuernachzahlung erstreckt sich oftmals auf mehrere Steuern (bsw. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) und summiert sich über mehrere Jahre. Hinzu treten zumeist auch hohe Zinsen. Insgesamt steht schnell eine enorm hohe Summe auf dem Spiel.

Verteidiger im Steuerstrafverfahren

Um in einem Steuerstrafverfahren erfolgreich zu verteidigen sind übergreifende besondere Kenntnisse des Strafrechts und des Steuerrechts erforderlich.  Rechtsanwalt Kleist verfügt über langjährige Erfahrung in beiden Rechtsgebieten. Er vertritt als Fachanwalt für Strafrecht und Zertfizierter Berater für Steuerstrafrecht zahlreiche Mandanten auf der strafrechtlichen, als auch auf der steuerlichen Ebene. Dabei kann eine Verteidigung aus einer Hand angeboten werden. Selbstverständlich ist auch eine kooperative Zusammenarbeit im Team mit einem bereits betrauten Steuerberater bzw. Anwalt möglich. Auch die Hinzuziehuung weiterer Experten kann im Bedarsfall erfolgen.