Verkehrsstrafrecht

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB-Fahrerflucht), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss (§ 316 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) sind Delikte, mit welchen man im Alltag schnell konfrontiert werden kann. verteidiger.berlin unterstützt Sie, den drohenden Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu vermeiden.

verteidiger.berlin berät und vertritt Sie in Fällen vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB) durch gerichtlichen Beschluss (§ 111a StPO), der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins.

verteidiger.berlin berät und vertritt Sie auch in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr, beispielsweise bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Handyverstößen.